Erstmals veranstaltet der CVJM Neustadt, in Kooperation mit dem MGV Geinsheim, eine Chorfreizeit, die auch TeilnehmerInnen offen steht, die keine Chormitglieder sind.
Voraussetzung ist, dass man einen Ton halten und einen Takt klatschen kann. Chorerfahrung ist nicht notwendig
Die Hälfte der Lieder wird vorher bekannt gegeben und die andere Hälfte am Anfang der Freizeit von den TeilnehmerInnen selbst vorgeschlagen und gewählt.
Anschrift: Centre d'accueil Claire Vie
lieu dit Rittleh, 68820 Kruth, Frankreich
In unserem Team gab es Ausfälle.
Zum jetzigen stand besteht das Team lediglich aus den Leitungen Lara und David.
Damit die Fahrt stattfinden kann, brauchen wir zwei weitere Mitarbeitende. Wir sind guter Dinge, diese bald zu finden.
Zum jetzigen Zeitpunkt können 15 Teilnehmende angemeldet werden.
Alle weiteren kommen (mit Zeitpunkt der Anmeldung) auf die Warteliste.
Es gibt zwei Möglichkeiten wie es weiter geht:
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Wir gewinnen mehr Mitarbeitende: Pro Mitarbeitender Person können 5 Teilnehmende nachrüsten.
So können wir bis zur Gesamtzahl von 30 Teilnehmenden aufstocken. -
Falls wir keine weitere Person für Küche / Verpflegung und/oder keine weitere Betreuungsperson finden, kann die Fahrt nicht stattfinden.
Darüber informieren wir Sie bis zum 20.6.2025
Abfahrt:
Mittwoch, 6.8.2025 um 10:00 Uhr
Treffpunkt: Neustadt/Wstr. Hbf (Busbahnhof)
Rückkehr:
Freitag 15.8.2025 ca. 17:00 Uhr
(Übernachtung zu Hause)
Achtung! Konzert und Probetag
am Samstag 16.8.2025 in Neustadt/Wstr.
Ende ca. 18 Uhr
Kosten pro Kind 550€ (Frühbucher 450€)
Stornierungsbedingungen
1.1 Wann der CVJM die Reise absagen kann
Der CVJM ist berichtigt aufgrund von bestimmten Situationen vom Vertrag zurück zu treten und die Reise abzusagen.
Dazu gehören das nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Naturkatastrophen und andere höhere Gewalt sowie der Ausfall einer Reiseleitung oder des Chorleiters.
Wird die geplante Reise, wegen unvorhersehbarer schwerer Umstände (zum Beispiel Naturkatastrophen, Unruhen, Epidemie) stark erschwert, gefährdet oder verhindert, kann der CVJM aber auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
Der CVJM kann jedoch für bereits Erbrachte Leistungen eine Entschädigung verlangen.
1.2 Wann der Teilnehmer zurücktreten darf
Der Teilnehmer darf jederzeit von der Freizeit zurück treten.
Dabei können Kosten aufkommen.
Bis zum 20.6.2025 kann storniert werden, ohne etwas zahlen zu müssen. Nach diesem Datum fällt bei einer Stornierung eine Entschädigung an.
Ab dem 21.6.2025 müssen 275€ (50%) bezahlt werden
Ab dem 21.7.2025 müssen 440€ (80%) bezahlt werden
Ausnahmen:
- Sie nehmen Kontakt mit uns auf, und haben das Glück, dass es eine Warteliste gibt
- Wenn eigenständig ein Neuer Teilnehmer gefunden wird, welcher den Platz belegt, entstehen keine Kosten. Der Neue Teilnehmer muss den Bedinungen entsprechen (12-15 Jahre, Gesang).
Rücktritte und Änderungen des Teilnehmers müssen schriftlich, per Mail erfolgen.
1.3 Frühzeitiges verlassen des Ferienlagers des Teilnehmers
Sollte Ihr Kind aufgrund von Heimweh, extremen Fehlverhaltens oder anderen Gründen die Reise vorher verlassen, ist eine Erstattung der Kosten NICHT möglich.
Der Heimtransport / Die Rückreise muss selbst übernommen werden.
Entweder holen Sie ihr Kind ab, oder lassen es unter Eigenverantwortung mit dem Zug fahren.
Zu der nächst besten Bus/Zughaltestelle kann Ihr Kind von einem Mitarbeitenden mit dem Privatwagen gebracht werden.